Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Designleistungen zwischen Elisa Kerstiens – im Folgenden Designerin genannt – und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber AGBs verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

1.2 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die Designerin ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Alle von den Designerin erstellten Werke (Entwürfe, Reinzeichnungen, Illustrationen) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt.

2.2 Ohne Zustimmung der Designerin dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch in Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

2.3 Die Designerin überträgt dem Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte für den jeweiligen Verwendungszweck. Soweit nichts anderes vereinbart, wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eigentumsrechte werden in keinem Fall übertragen. In jedem Fall bleibt die Designerin, auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte, berechtigt, ihre Entwürfe und Reproduktionen im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden. Ein Auskunftsanspruch über den Umfang der Nutzung steht der Designerin zu.

2.4 Die Designerin räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, die Designerin und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.5 Die Designerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheberin genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Designerin zum Schadenersatz. Die Designerin ist in diesem Falle berechtigt, neben der eigentlichen Vergütung einen Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

2.6 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2.7 Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Designerin nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen, Illustrationen oder sonstigen Arbeiten der Designerin formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

2.8 Die wiederholte Verwendung, Neuauflage oder Mehrfachnutzung der Werke (Entwürfe, Reinzeichnungen, Illustrationen) der Designerin bedarf der schriftlichen Einwilligung der Designerin und ist honorarpflichtig.

3. Vergütung

3.1 Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Illustrationen erfolgt auf der Grundlage des von der Designerin zugrunde gelegten Stundensatzes, der sich an der beruflichen Qualifikation und Erfahrung der Designerin und den marktüblichen Preisen sowie den Aufwandsberechnungen der Designerin für die jeweils zu erbringende Leistung orientiert. Dies gilt, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen der Designerin und dem Auftraggeber getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.2 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die Designerin berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

3.3 Die erbrachte Arbeitsleistung der Designer ist auch bei subjektivem Nichtgefallen entsprechend der vertraglich festgelegten Kosten zu zahlen.

4. Fälligkeit der Vergütung

4.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit zahlbar.

4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

5. Haftung

5.1 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

5.2 Die Designerin haftet nur für Schäden, die sie selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Das gilt auch für Schäden, die aus positiven Vertragsverletzungen oder unerlaubten Handlungen resultieren.

5.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

5.4 Die Designerin haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

5.5 Die Designerin haftet nicht für Fremdleistungen und Arbeitsergebnisse Dritter, die auf Veranlassung des Auftraggebers und/oder Verwerters, beauftragt werden.

5.6 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber und/oder Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Designerin, ist die Designerin von der Haftung freigestellt.

6. Schlussbestimmung

6.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Designerin (Bad Nauheim).

6.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

6.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.